Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneesportschule Golm
der Golm Silvretta Lünersee Tourismus GmbH
(nachfolgend jeweils als „Skischule“ bezeichnet)
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Leistungen und Verträge mit der Skischule im Bereich der Erbringung von Skischulunterricht, soweit dies nach dem Vorarlberger Skischulgesetz zulässig ist.
1. Die Skischule erteilt Skischulunterricht (insbesondere alpiner Skilauf, Snowboarden, Telemarken, Langlauf, Rennskilauf) und Betreuung für Kinder nach den jeweils geltenden Tarifen laut Aushang.
2. Die Skischule erbringt die Leistungen und übernimmt die Pflichten, welche in den Bestimmungen des Vorarlberger Skischulgesetz festgehalten sind. Dabei kann kein bestimmter Erfolg garantiert werden, die Schneesportlehrer werden sich jedenfalls sorgfältig bemühen, den Skischulunterricht nach ihren Kräften und nach ihrem besten Wissen zu erteilen.
3. Von bereits abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde nicht mehr zurücktreten (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG iVm § 3 Abs 3 Z 4 KSchG).
4. Im Falle einer Verletzung oder Krankheit des Kunden, kann die Skischule – aus Kulanz – die anteiligen Kosten für die nicht mehr nutzbaren Tage rückerstatten. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall, dass der Kunde ein entsprechendes ärztliches Attest eines Arztes vorweist, wonach er nicht mehr in der Lage ist, den bereits gebuchten Skischulunterricht in Anspruch zu nehmen.
5. Stornierungen für zugesagte Privatlehrer müssen bis spätestens 15:00 Uhr des Vortages bekannt gegeben werden. Andernfalls ist die Skischule berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß des vollen Tagessatzes zu verlangen.
6. Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Im Skikursbeitrag ist die Benützung der Liftanlagen und das Ausleihen von Skiausrüstung nicht enthalten.
7. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule keinen Ersatz.
8. Sollten die Wetter- und Schneeverhältnisse, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder die Nichtinbetriebnahme der Bergbahnen und Skilifte oder sonstige Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dazu führen, dass der Skischulunterricht nicht stattfinden kann, ist die Skischule nicht verpflichtet, die bereits gebuchten Leistungen zu erfüllen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Entgeltes. In diesen Fällen wird die Skischule bemüht sein, ein Ersatzprogramm zu bieten. Bereits geleistete Entgelte für Kursausfälle auf Grund obiger Umstände werden nicht ersetzt.
9. Sollte für gewisse Angebote in Gruppen eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein (etwa bestimmte Mindestkenntnisse, Alterskategorien etc), hat die Skischule jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird das dafür bereits entrichtete Entgelt dem Kunden zurückerstattet. Die Skischule behält sich überdies vor, bei einer Verkleinerung der Gruppe auf drei Teilnehmer oder weniger, die Gruppen zusammen zu legen oder die Unterrichtsstundenanzahl bei aliquoter Rückerstattung des entrichteten Preises zu verkürzen.
Sollte eine bereits gebuchte Leistung aus anderen Gründen abgesagt werden, die der Skischule zuzurechnen sind (etwa auf Grund der Krankheit eines Skilehrers), steht der Skischule das Recht zu, die Gruppeneinteilungen nach ihrer Wahl zu ändern.
Sollte der Privatskischulunterricht bei Krankheit eines Skilehrers abgesagt werden müssen, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und die (anteilige) Rückerstattung des Entgelts geltend zu machen. Bei sonstigem Skischulunterricht behält sich die Skischule auf Grund der erforderlichen flexiblen Organisation auch einen mehrfachen Lehrerwechsel ausdrücklich vor.
10. Wird ein Skischulunterricht wegen mangelnder Fitness des Kunden oder unzweckmäßiger Sportgeräte frühzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Rückerstattung. Eine Übertragung der Kurskarten auf andere Personen ist ausgeschlossen.
11. Kunden haben sich angemessen zu versichern. Die Haftung der Skischule für fahrlässig zugefügte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Die Skischule empfiehlt allen Kunden den Abschluss einer Unfall-, und Haftpflichtversicherung vor Kursbeginn.
12. Jeder Kunde haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der von der Skischule geliehenen Produkte bis zur Höhe des Verkaufswertes dieser Produkte. Die Skischule ist als Verleiherin berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder auch einer Kaution zu verlangen. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die geliehenen Produkte.
13. Die Skischule und ihre Erfüllungsgehilfen bemühen sich im Falle von Beschädigungen ihrer Kunden den möglichen Schädiger zu identifizieren. Da die Skischule jedoch keine behördlichen Befugnisse hat, haftet sie nur, wenn sie grob schuldhaft gehandelt hat. Der Kunde wird selbst Anzeigen bei den Polizeiinspektionen vornehmen; die Skischule ist hierzu nicht verpflichtet.
14. Die Skischule (auch in ihrer Eigenschaft als Verleiher) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Skischule, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern seitens der Skischule kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Skischule behält sich ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen und die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
15. Es gilt österreichisches Recht. Für Rechtsgeschäfte mit Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Golm Silvretta Lünersee Tourismus GmbH örtlich und sachlich zuständigen österreichischen Gerichts vereinbart.
16. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
17. Nebenabreden zum Auftrag oder zu diesen AGB, sowie etwaige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
18. Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, CH-3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Anfragen zu der Kreditkartenzahlung sind daher direkt an TREKKSOFT zu richten (support@payyo.ch bzw. https://payyo.ch).
Stand: Mai 2024